Bürgerinformationsveranstaltung
"Solaranlagen und Denkmalschutz in der mittelalterlichen Altstadt der Stadt Brandenburg a.d.H."
Wann: Dienstag, der 7. Mai 2024
Wo: SORAT Hotel, Altstädtischer Markt 1
Beginn: 18:00 Uhr – Einlass ab 17:45 Uhr
Referentin: Katrin Witt, Leiterin der Denkmalschutzbehörde der Stadt Brandenburg a.d.H.
Motivation
Die Gebäude in der mittelalterlichen Altstadt von Brandenburg a.d.H. sind entweder als Einzeldenkmal eingetragen oder unterliegen dem Umgebungsschutz benachbarter Denkmale. Darüber hinaus ist die mittelalterliche Altstadt insgesamt ein eingetragenes Flächendenkmal. All diese Besonderheiten müssen bei der Installation einer Solarstromanlage oder Photovoltaikanlage berücksichtigt werden. Im März 2023 hat die brandenburgische Landesregierung eine Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen, die das Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Denkmälern vereinfacht. Genehmigungen für Anlagen sind nun die Regel, nicht mehr die Ausnahme.
Impulsvortrag zur Veranstaltung: hier
Bürgerinformation durch die Stadtverwaltung
Wie genau die Regelungen hierfür aussehen und was bei einem Antragsverfahren für Solaranlagen in der mittelalterlichen Altstadt zu beachten ist, darüber informiert
- Katrin Witt, Leiterin der Denkmalschutzbehörde der Stadt Brandenburg a.d.H.,
- am Dienstag, 7. Mai 2024,
- im SORAT Hotel,
- Beginn: 18:00 Uhr – Einlass ab 17:45 Uhr.
- Präsentation der Denkmalschutzbehörde: hier
Bürgerinnen und Bürger der mittelalterlichen Altstadt hatten zudem die Möglichkeit, über ihre persönlichen Erfahrungen im Antragsverfahren kurz zu berichten.
Auf der Veranstaltung sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden
- Was besagt die Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes? Wie wird das Genehmigungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg a.d.H. vereinfacht?
- Welche Unterschiede gibt es im Genehmigungsverfahren für "Solaranlagen auf Gebäuden mit Denkmalschutz" und "Solaranlagen auf Gebäuden mit Umgebungsschutz"? Welche Verfahren gelten für die mittelalterliche Altstadt als „Flächendenkmal“?
- Gibt es stadträumlich herausragende Gebäude (z.B. Altes Rathaus, Gotthardtkirchplatz, Johanniskirchplatz) einschließlich der Plätze, auf denen sie sich befinden, die eine besondere Behandlung im Genehmigungsverfahren erfordern?
- Wie geht das Denkmalamt der Stadt Brandenburg a.d.H. im Antragsverfahren konkret vor? Welche Unterlagen müssen von den Antragstellern in welcher Ausführlichkeit eingereicht werden?
- Balkonkraftwerke und Denkmalschutz: Gibt es besondere Vorschriften, die zu beachten sind?
- Plant die Stadtverwaltung, ein denkmalverträgliches Solarkataster zu erstellen, das im Internet einsehbar ist?
Weitere Informationen zum Thema "Solaranlagen und Denkmalschutz"
Vorlage 136/2024 „Zwischenbericht zur Ermittlung von Potentialflächen für Photovoltaikanlagen für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel" vom 08.05.2024
Vorlagentext: " Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr nehmen den Zwischenbericht zur Ermittlung von Potentialflächen für Photovoltaikanlagen für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel (PV-Konzept 2040) mit Stand 25. April 2024 als Beratungsgrundlage zur Kenntnis."
Bericht mit Bezug zur mittelalterlichen Altstadt: V.1.2.2 Solaranlagen in historischen Stadtkernen / Erhaltungsgebieten (S. 15 f.)
SVV-Beschluss 044/2023 „Photovoltaik auch auf Dächern in historischen Stadtkernen ermöglichen" vom 01.03.2023
Beschlusstext: "Die Verwaltung wird weiter beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen bereits gegenwärtig im Einklang mit baurechtlichen und denkmalrechtlichen Vorschriften Photovoltaikanlagen auch auf Dächern von Häusern in den historischen Stadtzentren Altstadt, Neustadt und Dom genehmigt werden können und welche Hemmnisse beseitigt werden müssten, um eine großflächige Nutzung auch der Dächer in historischen Stadtkernen zur Gewinnung von Sonnenenergie zu ermöglichen."
SVV-Beschluss 044/2023: Zwischeninformation der Verwaltung vom 13.11.2023 ...
... zum Umsetzungsstand des Beschlusses des Beschlusses Nr. 044/2023 „Photovoltaik auch auf Dächern in historischen Stadtkernen ermöglichen"
Im März 2023 hat die brandenburgische Landesregierung eine Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen, die das Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Denkmälern vereinfacht. Genehmigungen für Anlagen sind nun die Regel, nicht mehr die Ausnahme.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED) vom 20. Juli 2023
Dem Amtsblatt für das Land Brandenburg ist ab S. 762 zu entnehmen: „ Nur bei einer Irreversibilität, einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des betroffenen Denkmals beziehungsweise Denkmalbereichs oder einem mehr als geringfügigen Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz kommt eine Versagung in Betracht."
Ein wichtiger Zusatz ist zu beachten: „Die in § 2 EEG enthaltene Werteentscheidung zugunsten der erneuerbaren Energien hat keinen absoluten Abwägungsvorrang der erneuerbaren Energien gegenüber den Belangen der Denkmalpflege zur Folge. Der verfassungsrechtlich verankerte Schutz der Denkmale gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg ist im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen. In begründeten Fällen können die denkmalpflegerischen Belange die Belange der erneuerbaren Energien überwiegen.“
Arbeitsunterlage „Solaranlagen in der Baudenkmalpflege“
Das Dezernat „Praktische Denkmalpflege im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum“ hat im August letzten Jahres eine Arbeitsunterlage „Solaranlagen in der Baudenkmalpflege“, Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in Brandenburg 04/2023, vorgelegt. Es enthält u.a. eine Checkliste zur Beantragung einer Solaranlage auf denkmalgeschützten Gebäuden bzw. Gebäuden mit Umgebungsschutz, sowie ein Verfahrensvorschlag. In der Arbeitsunterlage wird auf Seite 9 die Erstellung eines denkmalverträglichen Solarkatasters durch die Stadtverwaltung hingewiesen.
Solarkataster / Solaratlas des Landes Brandenburg
Der Solaratlas Brandenburg gibt Auskunft über nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen im Land Brandenburg und ist seit dem 11.04.2022 online. Durch die Eingabe der Adresse, finden Sie Ihr Dach und erfahren Sie, ob es für Solarenergie geeignet ist oder vielleicht eher nicht. Es handelt sich um ein Angebot der Energieagentur Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
Präsentation der Denkmalschutzbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel vom 07.05.2024
- Die Errichtung einer Solaranlage und von Balkonkraftwerken in der denkmalgeschützten „Mittelalterlichen Altstadt“ ist wie jede Veränderung an der Gebäudehülle erlaubnispflichtig.
- Eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Genehmigungsbehörden ist sinnvoll, um bereits vor der Antragstellung die für das jeweilige Objekt besten Optionen zu ermitteln. Die Schutzziele der Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz und des Erscheinungsbildes in der Brandenburger Altstadt lassen sich häufig durch maßgeschneiderte Lösungen gut mit den Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien verbinden.
- Ihre Ansprechpartner in der Altstadt sind:
- Rüdiger Renisch, Denkmalrecht (Tel. 03381/586333, [email protected])
- Susanne Storch, Erhaltungsrecht (Tel. 03381 / 586115, [email protected])
Medienberichterstattung
Ein Artikel über die Veranstaltung erschien am 10. Mai 2024 in der MAZ-Online unter der Überschrift "Wie sich Denkmalschutz und Solaranlagen vereinbaren lassen". Zum Artikel geht es <hier>.
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