Bürgerinformationsveranstaltung
"Solaranlagen und Denkmalschutz in der mittelalterlichen Altstadt der Stadt Brandenburg a.d.H."
Wann: Dienstag, der 7. Mai 2024
Wo: SORAT Hotel, Altstädtischer Markt 1
Beginn: 18:00 Uhr – Einlass ab 17:45 Uhr
Referentin: Katrin Witt, Leiterin der Denkmalschutzbehörde der Stadt Brandenburg a.d.H.
Motivation
Die Gebäude in der mittelalterlichen Altstadt von Brandenburg a.d.H. sind entweder als Einzeldenkmal eingetragen oder unterliegen dem Umgebungsschutz benachbarter Denkmale. Darüber hinaus ist die mittelalterliche Altstadt insgesamt ein eingetragenes Flächendenkmal. All diese Besonderheiten müssen bei der Installation einer Solarstromanlage oder Photovoltaikanlage berücksichtigt werden. Im März 2023 hat die brandenburgische Landesregierung eine Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen, die das Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Denkmälern vereinfacht. Genehmigungen für Anlagen sind nun die Regel, nicht mehr die Ausnahme.
Impulsvortrag zur Veranstaltung: hier
Bürgerinformation durch die Stadtverwaltung
Wie genau die Regelungen hierfür aussehen und was bei einem Antragsverfahren für Solaranlagen in der mittelalterlichen Altstadt zu beachten ist, darüber informiert
- Katrin Witt, Leiterin der Denkmalschutzbehörde der Stadt Brandenburg a.d.H.,
- am Dienstag, 7. Mai 2024,
- im SORAT Hotel,
- Beginn: 18:00 Uhr – Einlass ab 17:45 Uhr.
- Präsentation der Denkmalschutzbehörde: hier
Bürgerinnen und Bürger der mittelalterlichen Altstadt hatten zudem die Möglichkeit, über ihre persönlichen Erfahrungen im Antragsverfahren kurz zu berichten.
Auf der Veranstaltung sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden
- Was besagt die Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes? Wie wird das Genehmigungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg a.d.H. vereinfacht?
- Welche Unterschiede gibt es im Genehmigungsverfahren für "Solaranlagen auf Gebäuden mit Denkmalschutz" und "Solaranlagen auf Gebäuden mit Umgebungsschutz"? Welche Verfahren gelten für die mittelalterliche Altstadt als „Flächendenkmal“?
- Gibt es stadträumlich herausragende Gebäude (z.B. Altes Rathaus, Gotthardtkirchplatz, Johanniskirchplatz) einschließlich der Plätze, auf denen sie sich befinden, die eine besondere Behandlung im Genehmigungsverfahren erfordern?
- Wie geht das Denkmalamt der Stadt Brandenburg a.d.H. im Antragsverfahren konkret vor? Welche Unterlagen müssen von den Antragstellern in welcher Ausführlichkeit eingereicht werden?
- Balkonkraftwerke und Denkmalschutz: Gibt es besondere Vorschriften, die zu beachten sind?
- Plant die Stadtverwaltung, ein denkmalverträgliches Solarkataster zu erstellen, das im Internet einsehbar ist?
Weitere Informationen
Vorlage 136/2024 „Zwischenbericht zur Ermittlung von Potentialflächen für Photovoltaikanlagen für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel" vom 08.05.2024
SVV-Beschluss 044/2023 „Photovoltaik auch auf Dächern in historischen Stadtkernen ermöglichen" vom 01.03.2023
SVV-Beschluss 044/2023: Zwischeninformation der Verwaltung vom 13.11.2023 . . .
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED) vom 20. Juli 2023
Arbeitsunterlage „Solaranlagen in der Baudenkmalpflege“
Solarkataster / Solaratlas des Landes Brandenburg
Präsentation der Denkmalschutzbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel vom 07.05.2024
Medienberichterstattung
Ein Artikel über die Veranstaltung erschien am 10. Mai 2024 in der MAZ-Online unter der Überschrift "Wie sich Denkmalschutz und Solaranlagen vereinbaren lassen". Zum Artikel geht es <hier>.
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