Downloadbereich

Im Downloadbereich können Unterlagen mit Bezug zur Mittelalterlichen Altstadt heruntergeladen werden, u.a. 


  • Kommunale Konzepte, Planungen und Gutachten
  • Aktuell relevante Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (SVV)
  • Weitere Dokumente, Berichte und interaktive Stadtkarten zur Darstellung z.B. von Maßnahmen, Aktionen, Empfehlungen, Planungen und Problemstellen

Kommunale Konzepte, Planungen und Gutachten

Eigene oder in Auftrag gegebene Konzepte, Planungen und Gutachten der Stadtverwaltung, die in den politischen Gremien und in der Stadtverordnetenversammlung behandelt bzw. beschlossen wurden, jeweils aufgeführt in zeitlicher Reihenfolge

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Aus einer Bürgerbeteiligung mit der Einsendung von Ideen (Phase 1) und den Stadt-Dialogen (Phase 2) ist folgender Leitbild-Entwurf entstanden:

Vom 6. Februar bis zum 4. März 2023 wurden weitere Kommentare von der Beratungsgesellschaft complan entgegengenommen. 


Hintergrund des neuen Leitbildes: "In 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich beschlossen (Nr. 124/2018), für die Stadt Brandenburg an der Havel ein aktualisiertes Leitbild mit Perspektive 2035 zu entwickeln. Die Entwicklung dieses Leitbildes wird mittels eines strukturierten Leitbildprozesses geführt, in dem idealerweise eine Koordinierungsgruppe, eine politisch besetzte Steuerungsgruppe sowie in einzelnen Projektgruppen repräsentativ Menschen aus möglichst vielen Facetten der Bevölkerung eingebunden sind. Das Leitbild ist vom integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) abzugrenzen. Das INSEK dient als Grundlage für den Einsatz städtebaulicher Förderprogramme und ist deshalb mit kurz- und mittelfristigen Strategien angelegt. Das Leitbild beinhaltet langfristig angelegte Strategien.“

"Die Museumskonzeption für das Stadtmuseum ist Grundlage für die Kostenermittlung und auch für den einzuhaltenden Zeitplan (siehe Anlage) für die Planungen des weiteren Umbaus" (Begründung der Beschlussvorlage).

"Die Digitale Agenda der Stadt Brandenburg an der Havel (Anlage_Überblick; Anlage_Projektideen) soll fortan als Grundlage für die digitale Transformation in der Havelstadt dienen. Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung fügt sich die Digitale Agenda als weiteres Strategiepapier zur Entwicklung der Stadt Brandenburg an der Havel ein."

"Ohne Daten können Planungen und Entscheidungen in der Stadt Brandenburg an der Havel nicht
getroffen werden. Eine wesentliche Grundlage ist der hier vorliegende Bevölkerungsbericht 2022 in
dem Zahlen und Fakten zum Bevölkerungsbestand und zur Bevölkerungsentwicklung in der Stadt
Brandenburg an der Havel übersichtlich aufbereitet sind." (Bericht, S. 5)

"Die Stadt Brandenburg an der Havel hat im Jahr 2018 mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans die Grundlage für die weitere verkehrliche Entwicklung der Stadt geschaffen. Hierbei sind auch Ansätze zur Verkehrsberuhigung der Altstadt diskutiert worden. Die folgenden Ziele werden dabei in der Altstadt vordergründig verfolgt: 

  • Entlastung der Altstadt von Durchgangsverkehr 
  • Reduktion der Verkehrsmengen auf den als Hauptverkehrsstraßen klassifizierten Straßen Plauer Straße, Altstädtischer Markt, Parduin und Rathenower Straße
  • Weitgehende Entlastung der Mühlentorstraße von gebietsfremdem Verkehr
  • Konzentration von Verkehrsströmen auf umliegenden Hauptverkehrsstraßen, v.a. Gerostraße, Ziegelstraße, Brielower Straße und Willi-Sänger-StraßeSicherung des Verkehrsniveaus in den Sammelstraßen auf einem verträglichen Niveau, v.a. Bergstraße, Bäckerstraße, Ritterstraße, Hochstraße, Robert-Koch-Straße, Sprengelstraße
  • Vermeidung von Schleichverkehre durch Wohnstraßen abseits des Netzes aus Hauptverkehrs- und Sammelstraßen 


Im Verkehrsentwicklungsplan wurde als Schlüsselmaßnahme zur Entlastung der Altstadt der Neubau einer Straße in Verlängerung der Gerostraße zur Willi-Sänger-Straße vorgeschlagen... Aufgrund des erheblichen planerischen und finanziellen Aufwands, der mit dem Neubau der Straße verbunden wäre, will man nun seitens der Stadt kurzfristig und kostengünstig umsetzbare Alternativ- bzw. Ad-Hoc-Maßnahmen prüfen. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden daher 7 Varianten hinsichtlich ihrer Verkehrsverlagerungen im Verkehrsmodell betrachtet." 

Unterlage der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel

"Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2014 der Stadt Brandenburg a. d. H. weist in seiner Zentrenhierarchie neben dem Hauptzentrum „Innenstadt“ zehn Nahversorgungszentren aus. Dem Konzept lag die Absicht zugrunde, dass sich der zentrenrelevante Einzelhandel und die zentrenrelevanten Dienstleistungen grundsätzlich und möglichst ohne Ausnahmen in stadtplanerisch festgelegten zentralen Versorgungsbereichen ansiedeln sollten.

 Die Zentrenhierarchie der Stadt Brandenburg an der Havel umfasst künftig zwei Stufen zentraler Versorgungsbereiche: a) Hauptzentrum „Innenstadt“, welches durch die „Altstadt“ als Nebenzentrum ergänzt wird und b) Nahversorgungszentren mit gebündelten Angeboten für die Grundversorgung der Bevölkerung (Bericht, S. 41).

Elektromobilitätskonzept für die Stadt Brandenburg an der Havel (EMK 2020) (Nr. 109/2020 - Stand: 24.06.2020) 

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 "Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität unter Einbindung der lokalen verantwortlichen Akteure gezielt voranzutreiben. Das vorliegende Elektromobilitätskonzept (EMK) verfolgt mit den nachfolgenden zentralen Zielstellungen einen klaren Auftrag: 

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen im gesamten Verkehrssektor
  • Ausbaukonzept für Ladeinfrastruktur im zeitlichen Horizont und für verschiedene Zielgruppen sowie Ermittlung der damit verbundenen Auswirkungen auf das Stromnetz und der notwendigen Anpassungsmaßnahmen
  • Entwicklung von Strategien zur Einführung von E-Mobilitätsinfrastruktur im Tourismus
  • Untersuchung der Elektrifizierungspotentiale im ÖPNV und damit verbundene Handlungsanweisungen für eine mögliche Umstellung der Antriebe sowie Hinweise zur Entwicklung der autonomen Mobilität im ÖPNV
  • Einsatzpotentiale für E-Mobilität im Wirtschaftsverkehr ermitteln 

 "Mit der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) ist eine Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet worden, in der die technischen Details zur Lärmkartierung festgelegt sind. Eine Lärmkartierung muss durchgeführt werden, wenn durch das administrative Gebiet von Kommunen Hauptverkehrsstraßen mit einer vorgegebenen Mindest-Verkehrsbelegung führen. Für den Fall, dass im Ergebnis der Kartierungen erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt werden, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zur Lärmminderung vorgeschrieben.


Entsprechend stand auch die Stadt Brandenburg an der Havel vor der Aufgabe, die Lärmsituation im Stadtgebiet zu untersuchen und Maßnahmen zur Minderung zu entwerfen. Der Lärmaktionsplan der Stufe 1 der Stadt Brandenburg an der Havel wurde 2008 beschlossen. Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 ist dann am 28.06.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden (157/2017). Im gleichen Jahr ist im Land Brandenburg die Kartierung für die Lärmaktionspläne der Stufe 3 erarbeitet und Anfang 2018 an die Gemeinden übergeben worden. Auf dieser Kartierung beruht der Lärmaktionsplan der Stufe 3 mit dem Beschluss 066/2019

 

Für die mittelalterliche Altstadt wurde der Straßenzug "Plauer Straße / Altstädtischer Markt / Parduin" als Lärmschwerpunkt identifiziert, und die schon im Lärmaktionsplan der Stufe 2 vorgeschlagene Maßnahme einer "Oberflächenverbesserung" um eine " Verkehrsentlastung durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen" erweitert (Bericht, S. 4, Tabelle 2). In der Rathenower Straße ist - wie schon im Lärmaktionsplan Stufe 2 geschrieben - mit einer erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen, obgleich eine Lärmkartierung dort nicht vorgenommen wurde. Nunmehr "sollte bei einer anstehenden Sanierung auf den Einbau eines Fahrbahnbelages mit geringeren Lärmemissionen geachtet werden. In Bereichen mit stadtgestalterischer Bedeutung ist dabei auch der Einsatz ebener, geschnittener Pflasterbeläge denkbar" (Bericht, S. 16). Entgegen der Einschätzung der Gutachter sind weitere Maßnahmen ableitbar, da z.B. Potentiale einer Geschwindigkeitsreduktion nicht voll ausgeschöpft sind (z.B. die Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches). 

 

"Die Stadtumbaustrategie leitet sich aus diesem gesamtstädtischen Grundlagenkonzept (Masterplan/INSEK 2018 ) ab und konkretisiert die für den Stadtumbau relevanten Handlungsfelder... Um auch an der Förderprogrammperiode Stadtumbau (STUB III, ab 2018) zu partizipieren, ist eine Fortschreibung der Stadtumbaustrategie aus dem Jahr 2009 erforderlich. Mit dem Programmjahr 2018 wird das Programm Stadtumbau Ost mit dem Programm Stadtumbau West zusammengeführt und damit auch eine neue Programmperiode STUB III eingeleitet. 

Vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) wurde in diesem Zusammenhang die Stadtumbaustrategie des Landes fortgeschrieben. Die grundlegende Ausrichtung des Programms verändert sich nicht. Verstärkte Aufmerksamkeit erhalten Themen wie Klimaschutz und Klimaanpassung, Brachflächenreaktivierung und die Sanierung und Sicherung sowie der Erwerb von Nichtwohngebäuden im Altbaubestand."

"Das vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2018 (im Folgenden INSEK) dient dazu, fachlich übergreifend langfristige Zielvorstellungen und Strategien für die Entwicklung der Stadt Brandenburg an der Havel und ihrer Ortsteile zu entwickeln. Das vorliegende INSEK ist die Fortschreibung des Masterplans/ INSEK 2011." 


"Gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes Brandenburg 2015 (StBauFR 2015, geändert am 20. September 2017), insbesondere nach Nr. 5.2. - Zuwendungsvoraussetzungen und Nr. 10. - INSEK schreibt das Land Brandenburg eine Ableitung der Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung aus dem INSEK vor. Konzept ist somit als Masterplan für die Förderkulisse der Stadt Brandenburg a.d.H. zu verstehen.

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat seit 2014 maßgebliche Grundlagen der Verkehrsplanung fortschreiben lassen. Der Bericht umfasst die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes, das sich als Konkretisierung der im Verkehrsentwicklungsplan entwickelten Strategien und Maßnahmenansätze versteht. 
 

Hier findet sich eine Abwägungstabelle vom 30.10.2018 zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2018), Nahverkehrsplan und zum Parkraumkonzept, in der Anträge von Fraktionen, Hinweise und Anregungen aufgelistet und mit jeweiligen Stellungnahmen des Gutachters (IVAS) sowie der Stadtverwaltung versehen sind. 

 "Die inhaltlichen Anforderungen an die Fortschreibung des NVP ergeben sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dem „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg“ (ÖPNVG) sowie den entsprechenden EU-Richtlinien. Zudem sind Rahmenbedingungen durch den fortgeschriebenen Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013 – 2017 sowie den Nahverkehrsplan des Landekreises Potsdam-Mittelmark 2015 – 2019 zu berücksichtigen. 

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes verfolgt das Ziel, das zukünftige ÖPNV-Netz und Angebotsstandards aus Sicht des Aufgabenträgers festzulegen. Dabei ist im Sinne einer integrierten Bearbeitung des Nahverkehrsplanes eine enge Abstimmung mit den oben genannten kommunalen Konzepten und gesamtstädtischen Zielstellungen zu suchen." 

Hier findet sich eine Abwägungstabelle vom 30.10.2018 zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2018), Nahverkehrsplan und zum Parkraumkonzept, in der Anträge von Fraktionen, Hinweise und Anregungen aufgelistet und mit jeweiligen Stellungnahmen des Gutachters (IVAS) sowie der Stadtverwaltung versehen sind.

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2018) enthält die Verkehrsstrategie, welche generelle Handlungsweisen und Leitsätze der Verkehrsplanung in Brandenburg an der Havel beschreibt. Unter der Maßgabe sich nicht wesentlich verändernder Zielstellungen können diese Ansätze durchaus auch über den Prognosehorizont 2030 der aktuellen Verkehrsentwicklungsplanes heraus Bestand haben. Die Verkehrsstrategie für Brandenburg an der Havel enthält daher vor allem: 

  • Strategische Entwicklungsprinzipien auch über den Horizont 2030 hinaus 
  • Strategien zur Bestandssicherung der bestehenden Verkehrsnetze 
  • Anforderungen an die Fortschreibungen und Vertiefung von den VEP ergänzenden Konzepten
  • Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
  • Wichtige Prinzipien des Verwaltungshandelns 
  • Ansätze für Monitoring und Evaluation des VEP 

In den Handlungskonzepten werden konzeptionelle und umsetzungsorientierte Maßnahmen beschrieben. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Handlungskonzepte nach Handlungsfeldern unterteilt. Wechselwirkungen der Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern werden jeweils beschrieben, sodass der integrierte Ansatz des Verkehrsentwicklungsplans deutlich wird.

Hier findet sich eine Abwägungstabelle vom 30.10.2018 zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2018), Nahverkehrsplan und zum Parkraumkonzept, in der Anträge von Fraktionen, Hinweise und Anregungen aufgelistet und mit jeweiligen Stellungnahmen des Gutachters (IVAS) sowie der Stadtverwaltung versehen sind.

 "Mit der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) ist eine Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet worden, in der die technischen Details zur Lärmkartierung festgelegt sind. Eine Lärmkartierung muss durchgeführt werden, wenn durch das administrative Gebiet von Kommunen Hauptverkehrsstraßen mit einer vorgegebenen Mindest-Verkehrsbelegung führen. Für den Fall, dass im Ergebnis der Kartierungen erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt werden, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zur Lärmminderung vorgeschrieben. Entsprechend stand auch die Stadt Brandenburg an der Havel vor der Aufgabe, die Lärmsituation im Stadtgebiet zu untersuchen und Maßnahmen zur Minderung zu entwerfen.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 1 der Stadt Brandenburg an der Havel wurde 2008, der Lärmaktionsplan der Stufe 2 (Beschluss 157/2017) am 28.06.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen .

Für die mittelalterliche Altstadt wurde der Straßenzug "Plauer Straße / Altstädtischer Markt / Parduin" als Lärmschwerpunkt identifiziert, und die Maßnahme einer "Oberflächenverbesserung" empfohlen (Bericht, S. 4, Tabelle 2). In der Rathenower Straße ist mit einer erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen, obgleich eine Lärmkartierung dort nicht vorgenommen wurde. Dennoch "sollte bei einer anstehenden Sanierung auf den Einbau eines Fahrbahnbelages mit geringeren Lärmemissionen geachtet werden". (Bericht, S. 14). 

"Der Luftreinhalteplan (LRP) soll geeignete Maßnahmen aufzeigen, die in der Summe geeignet sind, die Grenzwerteinhaltung für den Schadstoff NO2 für Brandenburg an der Havel möglichst kurzfristig und auf Dauer einzuhalten. Darüber hinaus sollen im aktuellen Luftreinhalteplan die Feinstaubpartikel PM10 und PM2.5 betrachtet werden1 . Die im LRP vorgeschlagenen Maßnahmen sind auf ihre Minderungswirkung für PM10 und NO2 zu prüfen. 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Luftreinhalteplanung bilden die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa vom 21. Mai 2008, der §47 des BImSchG sowie die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom 2. August 2010."

 "Die Stadt Brandenburg an der Havel hat sich mit der Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes entschieden, ihre lokalen Klimaschutzaktivitäten fokussiert voranzutreiben. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Klimaschutz als eine wichtige kommunale Aufgabe verstanden. Vorhandene Einzelaktivitäten werden im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes nun aufgenommen, weiterentwickelt und ergänzt. 
Die Konzepterstellung fokussierte auf drei zentrale Aspekte: 

  1. Als Grundlage für alle weiteren Schritte wurde erstmalig eine Vollerhebung des Energieverbrauchs und eine Emissionsbilanz sowohl nach Verbrauchssektoren, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität und Kommune, als auch nach Energieträgern durchgeführt. 
  2. Darauf aufbauend wurden Minderungspotenziale für Energieverbrauch, Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien und schließlich Potenziale für die Minderung klimaschädlicher Emissionen ermittelt. 
  3. Es wurden Ziele formuliert, die bis 2030 bzw. bis 2050 erreicht werden sollen und es werden solche Handlungsschritte identifiziert, die eine wirksame Umsetzung der Ziele erwarten lassen. Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zeigt vorrangig Maßnahmen auf, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können. 

In 2014 erfolgte eine neue Positionsbestimmung des Einzelhandelsstandorts Brandenburg an der Havel, verbunden mit einem Ausblick und konkreten Empfehlungen für die künftige Entwicklung. Dabei werden Bestandsdaten aktualisiert, Umsatz und Zentralitätsberechnungen angepasst und das Zentren- und Nahversorgungskonzept entsprechend der handelswirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung fortgeschrieben. Textbausteine dagegen, die der theoretischen Herleitung (z. B. von Arbeitsschritten, Berechnungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen) dienen, werden dagegen teilweise unverändert aus dem Konzept des Jahres 2011 übernommen.

Die Bewertung für die mittelalterliche Altstadt wurde nach Beendigung des Berichtes aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der SVV angepasst. 

 "Im Zusammenhang mit der Durchführung der Bundesgartenschau 2015 in der Stadt Brandenburg an der Havel sollen Lücken im Radwegenetz geschlossen, unwegsame Abschnitte für Radfahrer nutzbar gemacht und vorhandene, zum Teil in der öffentlichen Kritik stehende Strecken in Ihrer Befahrbarkeit verbessert werden. Im Auftrag der Stadt Brandenburg ist durch das Planungsbüro Jan Michel eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die die Verbesserung der Befahrbarkeit der Innenstadt für den Radverkehr zum Inhalt hat. Bestandteil der Studie sind insbesondere die Hauptstraße, Steinstraße, Ritterstraße und Plauer Straße. Aufbauend auf einer Bestandsanalyse sollen wirtschaftlich realisierbare und funktionelle Lösungen aufgezeigt werden, die zielführend auf andere innerstädtische Straßen und Wege übertragbar sind." (Bericht, S. 5) 

Beschlüsse und Beschlussvorlagen

Relevante Beschlüsse und Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, jeweils aufgeführt in zeitlicher Reihenfolge

Haushalt 2024
(Nr. 135/2023 - Stand 31.05.2023)

Vorlage mit Anlagen

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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschließt
a) die Haushaltssatzung für das Jahr 2024
b) den mit dieser Haushaltssatzung verbundenen Haushaltsplan 2024 und die erforderlichen Ansatzveränderungen.

Unterlagen


Vorlagen Nr.: 135/2023

Beschlussvorlage: 31.05.2023

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM) der Stadt Brandenburg an der Havel 

(Nr. 085/2023 - Stand 28.06.2023)

Vorlage mit Anlagen

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Brandenburg an der Havel (EB GLM) gemäß Anlage zu.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend § 7 Nr. 6 der Eigenbetriebs- verordnung des Landes Brandenburg die Entnahme von Sachwerten aus dem Vermögen des EB GLM in Höhe von 15.907,80 € (siehe Vorbericht Seite 9).  


Unterlagen


Vorlagen Nr.: 085/2023

Beschluss: 28.06.2023

Beschlussvorschlag: 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit dem Hausbesitzer und dem Verein Die Altstädter e.V. darüber zu verhandeln, zumindest zu einer Übergangslösung bis zum 31.12.2023 zu kommen. Die Zeit soll dazu genutzt werden ein neues Gesamtkonzept mit inhaltlichen und finanziellen Aspekten mit dem Verein Die Altstädter e.V. unter Einbindung der Stadtverordnetenversammlung zu erarbeiten. 

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt. 


Vorlagen Nr.: 127/2023

Beschlussdatum:  31.05.2023 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit allen Beteiligten (u.a. Stadtverwaltung, Verein „Die Altstädter" und evtl. andere Interessierte, Eigentümer/Vermieter) über die Zukunft eines Bürgerhauses in der Altstadt zeitnah in Verhandlungen zu treten. 
  2. Ziel soll es sein, gemeinsam Voraussetzungen zu schaffen bzw. Rahmenbedingungen festzulegen, die bisherigen kulturellen Angebote in der Altstadt am bisherigen Standort oder an einem anderen geeigneten Standort oder Standorten in der Altstadt zu erhalten. 
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, über den Stand und Ergebnisse der Verhandlungen zu informieren..  


Vorlagen Nr.: 123/2023

Beschlussdatum:  31.05.2023 

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat im Jahr 2018 mit der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplans 2018 (VEP 2018) den Rahmen und Strategie für die weitere verkehrliche Entwicklung der Stadt geschaffen (Vorlage 75/2018). Mit dem in der SVV mehrheitlich angenommenen Antrag Nr. 165/2021 zur SVV-Vorlage Nr. 036/2021 wird die Verwaltung beauftragt „… unverzüglich die notwendigen Planungen und Verfahrensschritte (u.a. Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse) zur Schlüsselmaßnahme „Spange zwischen der Gerostraße und der Willi-Sänger-Straße" einzuleiten bzw. durchzuführen und unmittelbar anschließend die Realisierung des Vorhabens umzusetzen.“

Beschluss:
1. Die Vorplanung mit den Variantenuntersuchungen und die Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 1 als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen und die Bearbeitung bzw. Planung fortzusetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtebauliche Planung auf Grundlage der Variante 1 fortzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:
Eine aktuelle Kostenberechnung für die Vorzugsvariante steht noch aus. Bisher sind für den Neubau der Spange 1.300.000,00 EUR Baukosten und ca. 235.000 EUR Planungskosten und für den verkehrsgerechten Ausbau der Gerostraße Abschnitt Knoten Brielower Straße bis Ziegelstraße ca. 1.052.000,00 EUR für Bau und Planung veranschlagt.

Anlagen:


Vorlagen Nr.: 101/2023

Beschlussdatum:  31.05.2023 

Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages für das Bürgerhauses in der Bäckerstraße 14 mit dem Ziel einer soziokulturellen Nutzung  (Nr. 099/2023 - Stand 26.04.2023)

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Die Stadt Brandenburg trat im Jahr 2006 an den Verein „Die Altstädter e.V." mit der Bitte heran, das Haus in der Bäckerstraße 14 als Bürgerhaus zu betreiben und das Haus mit Leben zu erfüllen. Das Gebäude ist das älteste Fachwerkhaus im Land Brandenburg. Der Verein kam der Bitte nach und ist seit 2008 Betreiber des Denkmals Bäckerstraße 14. Das Denkmal ist seit dem öffentlich zugänglich und wird denkmalgerecht insbesondere für kulturelle Zwecke genutzt. Aufgrund der aufwendig mit öffentlichen Fördermitteln durchgeführten Sanierung des Gebäudes gab es eine 15-jährige Fördermittelbindung.

Auf deren Grundlage musste der Verein „Die Altstädter e.V." bislang keine Kaltmiete an den Eigentümer des Gebäudes bezahlen, sondern nur die Betriebskosten tragen. In diesem Jahr läuft die Fördermittelbindung aus und ab August kann die Eigentümerin regulär eine Kaltmiete verlangen. Dies wurde von Eigentümerseite gegenüber dem Verein auch so angekündigt. Eine Kaltmiete zusätzlich zu den anfallenden Betriebskosten kann der Verein jedoch finanziell alleine nicht stemmen.

Das Gebäude mit Hofensemble sollte weiterhin als soziokulturelles Zentrum betrieben werden und als kulturgeschichtlich bedeutendes Denkmal auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, für das Bürgerhaus Altstadt in der Bäckerstraße 14 einen über August 2023 hinausgehenden Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen, sofern der Eigentümer hierfür zu ortsangemessenen Bedingungen bereit ist, Dabei ist grundsätzlich eine 5-jährige Laufzeit anzustreben. Ziel ist eine soziokulturelle Nutzung.

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.


Vorlagen Nr.: 099/2023

Beschlussdatum:  26.04.2023 

Satzung über die Fernwärmeversorgung der Stadt Brandenburg a.d.H.
(Nr. 107/2022 - Stand 21.12.2022)

Fernwärmesatzung mit Karten der Fernwärmeversorgungsgebiete der Stadt Brandenburg a.d.H. inkl. Altstadt

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Beschluss der SVV am 25.01.2023:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschließt die Satzung über die Fernwärmeversorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Fernwärmesatzung).“ 


Vorlagen Nr.: 107/2022

Beschlussdatum:  21.12.2022 

Haushaltsvollzug
(Nr. 269/2022 - Stand 22.11.2022)

Bericht über den Haushaltsvollzug 2022 der Stadt Brandenburg an der Havel zum Stichtag 31.10.2022 -  Der Bericht enthält u.a. eine Übersicht der Investitionen mit Statusmitteilung 

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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Berichtsvorlage über den Haushalt 2022 der Stadt Brandenburg an der Havel zum Stichtag 31.10.2022 zur Kenntnis. 

Vorlagen Nr.: 269/2022

Vorlagedatum: 22.11.2022

Haushalt 2022/2023
(Nr. 320/2021 - Stand 02.12.2021)

mit Haushaltssatzung, Ansatzänderungen, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept 2021

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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschließt
a) die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023,
b) den mit dieser Haushaltssatzung verbundenen Haushaltsplan 2022/2023 und die erforderlichen Ansatzveränderungen sowie 
c) das Haushaltssicherungskonzept 2022/2023. 

Vorlagen Nr.: 320/2021

Beschlussdatum: 02.12.2021

Inhalt:
Außerplanmäßige Mittel bereitstellen in Höhe von 285.000,00 € für die Beauftragung der Planungsleistungen zum Vorhaben „Neubau der Landesstraße L 98, Ausbau und Verlängerung der Gerostraße, vierarmiger Knotenausbau“ auf der Investitionsnummer 66.I.0043. 

Beschlussvorlage inkl. begleitendes Schreiben der Stadtverwaltung und Anlagen zum Zeitplan und Kostenschätzung / Mittelabflussplanung.



Vorlagen Nr.: 209/2021

Beschlussdatum: 29.09.2021

Wir haben eine Zusammenstellung der Beschlüsse seit 09.2020 erstellt, die für die Mittelalterliche Altstadt aktuell von Relevanz sind. Mit einer Ausnahme betrafen die Beschlüsse ausschließlich Verkehrsaspekte:  

  • Verbesserung Fahrbahnoberfläche 
  • Beseitigung Gefahrenstellen für Radfahrer
  • Verkehrsberuhigung
  • Pilotprojekt Ritterstraße (u.a. barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle, Radabstellanlagen)
  • Neueinstufung der Altstadt im Einzelhandelskonzept

 

Was auffällt: Einige Beschlüsse beziehen sich auf die gleichen Themen (u.a. Sanierung Fahrbahnoberflächen, Beseitigung Gefahrenstellen, Planung der Verkehrsspange "Gerostraße") bzw. heben sich faktisch gegenseitig auf. So wurden die Beschlüsse zur zeitnahen Verkehrsberuhigung (auch aus September 2019) allesamt ersetzt durch einen Beschluss zur Verbesserung der Fahrbahnoberfläche, weshalb effektiv nur noch sechs Beschlüsse wirksam sind. Und: Kein Beschluss ist mit Stand 07.09.2021 sichtbar umgesetzt. 

Aufhebung der Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" vom 06.04.2010 (Nr. 179/2021 - Stand 10.2021)

u.a. mit Auswirkungen auf den Einsatz von Städtebaufördermitteln, Genehmigungspflichten, Privilegierungen hinsichtlich der Stellplatzherstellungspflicht sowie steuerlichen Abschreibungen

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Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung als Einreichende:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschließt die Satzung zur
Aufhebung der Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Innenstadt" vom 06.04.2010 (ABl. Nr. 09 vom 21.04.2010), geändert durch
Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.04.2010 (ABl. Nr. 09 vom 21.04.2010) zum
31.12.2021.

Inhalt (Auszüge)
Mit Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen sowohl die Genehmigungspflichten nach §§ 144 und
145 BauGB als auch die Privilegierungen hinsichtlich der Stellplatzherstellungspflicht für
Wohngebäude gemäß Stellplatzherstellungssatzung. Gleichzeitig entfällt auch die Möglichkeit zur
Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz. Die Aufhebung der Satzung der Stadt
Brandenburg an der Havel über die Minderung der Ablösebeträge für Stellplätze und Garagen für
Kraftfahrzeuge (Ablöseminderungssatzung - AMS) vom 12.06.2003 (Abl. Nr. 8 vom 17.06.2003) wird
geprüft. Nach der Aufhebung der Sanierungssatzung ersucht die Stadt Brandenburg an der Havel gemäß §
162 Absatz 3 BauGB das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke aus den Grundbüchern zu
löschen.


Wie geht es nach der Aufhebung der Sanierungssatzung weiter?
Da es nach der Aufhebung der Sanierungssatzung noch weitere Einzelmaßnahmen gibt, die mittels
Städtebauförderung unterstützt werden sollen, wird in Abstimmung mit dem Landesamt für Bauen
und Verkehr (LBV) sowie vorbehaltlich der bestätigten Haushaltsplanung der Stadt Brandenburg an
der Havel die Gesamtmaßnahme Innenstadt weitergeführt...Die Weiterführung erfolgt in dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ in der bisher geltenden Fördergebietskulisse auf der Grundlage der Erhaltungssatzung für die Innenstadt Brandenburg (Altstadt, Neustadt, Dominsel). Hierfür gibt es bereits einen vom LBV bestätigten Umsetzungsplan für die Jahre 2021-2023. Um weitere Einzelmaßnahmen nach 2023 umsetzen zu können, wäre eine Erweiterung der Fördergebietskulisse erforderlich. Da diese Erweiterung bisher vom LBV verwehrt wurde, ist eine Weiterführung des Förderprogramms Lebendige Zentren nach 2023 noch offen.  


Für die Altstadt und die Dominsel besteht darüber hinaus kein zusätzlicher Regelungsbedarf, da es
sich hier um Denkmale mit Gebietscharakter (Flächendenkmal) mit hoher Dichte an Einzeldenkmalen
handelt und somit in diesen Bereichen weitreichende denkmal- und erhaltungsrechtliche Instrumente
bestehen.


Bewertung durch Altstadtleben Brandenburg Havel 2028: Widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung

 



Vorlagen Nr.: 179/2021
Vorlagedatum: 21.10.2021 

Änderungsantrag zur Verkehrsberuhigung im Stadtteil Altstadt
(Nr. 165/2021 - Stand 05.2021)

u.a. Planung der neuen Spange Gerostraße, Verbesserung Oberflächenbelag, Erprobung der Vorzugsvariante 3b zur Verkehrsberuhigung 

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Der von den Fraktionen CDU, SPD und Freie Wähler eingebrachte Änderungsantrag mit Nr. 165/2021 zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Verkehrsberuhigung in der historischen Innenstadt, Stadtteil Altstadt, wurde auf der gestrigen Stadtverordnetenversammlung (SVV) mehrheitlich angenommen.

Der Änderungsantrag 165/2021 sieht vor: : 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Beachtung der Festlegungen zum Verkehrsentwicklungsplan unverzüglich die notwendigen Planungen und Verfahrensschritte (u.a. Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse) zur Schlüsselmaßnahme „Spange zwischen der Gerostraße und der Willi-Sänger-Straße" einzuleiten bzw. durchzuführen und unmittelbar anschließend die Realisierung des Vorhabens umzusetzen. 
  2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich die Planung und Durchführung der als vordringlich erkannten Maßnahme Verbesserung des Oberflächenbelags im Bereich Parduin bis Plauer Straße in geeigneten Bauabschnitten umzusetzen. 
  3. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Variante 3b als Vorzugsvariante aus der Beschlussvorlage 36/2021 als Maßnahme der Verkehrsberuhigung im Stadtteil Altstadt weiter zu verfolgen. Die Umsetzung der Variante soll - ungeachtet einer zuvor möglichen Erprobung nach der Verbesserung des Oberflächenbelages - grundsätzlich im direkten Anschluss an die Errichtung der Spange zwischen Gerostraße und Willi-Sänger-Straße folgen. 
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Fortgangs der Planungs- und Umsetzungsschritte in geeigneter Weise öffentlich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. 


Im Klartext bedeutet dieser Beschluss (siehe auch unter Neuigkeiten vom 17.05.2021):
 

  • Es gibt keine grundsätzliche Verkehrsberuhigung in der historischen Altstadt vor dem Neubau der Verkehrsspange Gerostraße und somit vor dem Jahr 2028! Eine Fertigstellung der „Spange Gerostraße“ ist u.a. aufgrund des notwendigen Verfahrens (inklusive des vorzunehmenden Planfeststellungsbeschlusses) nicht vor 2027 zu erwarten. Planung und Bau einer Spange dauern nach Aussage von Bürgermeister Müller gut 6 Jahre. Dies wurde in der SVV bestätigt.

 
Vorlagen Nr.: 165/2021

Beschlussdatum: 26.05.2021

Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts aus dem Jahr 2014 (Nr. 154/2021 - Stand 05.2021)

u.a. neue Zuordnung der Altstadt als Nebenzentrum des Hauptzentrums Innenstadt

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Die Stadtverwaltung hat für die Stadt Brandenburg an der Havel eine "Anpassung der Zentrenstruktur zur Grund- und Nahversorgung" vorgelegt. Die (Mittelalterliche) Altstadt ist zwar weiterhin ein "zentraler Versorgungsbereich", wird zukünftig jedoch nicht mehr als eigenständiger Nahversorgungsbereich geführt sondern als "Nebenzentrum dem Hauptzentrum Innenstadt" zugeordnet. Die neue Zentrenstruktur wurde  auf der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2021 mehrheitlich beschlossen.


Die Stadtverwaltung nennt in Ihrem Steckbrief zur Altstadt (S. 11/12) die fehlende Fläche für einen Lebensmittel-SB-Einzelhandel als Hauptgrund für die Zuweisung als Nebenzentrum. Die "weiterhin hohe Anzahl von gewerblichen Leerständen" sei auffällig. Neben einer eingeschränkten verkehrlichen Erreichbarkeit wären die begrenzten Parkmöglichkeiten ein wesentliches Hindernis für Entwicklungen im Einzelhandel. Diese eher "autozentrierte" Sichtweise ist angesichts des aktuell hohen Kfz-Verkehrsaufkommens (7.100 - 8.500 Kfz/Tag), der unbeschränkten Zugänge über die Mühlentorstraße, Rathenower Straße und Plauer Straße sowie den über 300 Parkplätzen, die den Kunden zur Verfügung stehen, nicht schlüssig. 


Für eine Belebung der Altstadt verlässt sich die Stadtverwaltung auf private und nicht-kommerzielle Initiativen, wie "Altstadtleben Brandenburg Havel 2028": "Durch ihr unverwechselbares historisches Ensemble grenzt sich die Altstadt aber auch von den anderen, häufig anonymen und austauschbaren Einkaufsorten ab. Insbesondere dem kleinteiligen spezialisierten Facheinzelhandel kann es in diesem Ambiente gelingen, sein individuelles Angebot adäquat zu präsentieren. Durch private Initiativen bzw. Engagement sollte es künftig erreicht werden, diese Besonderheit zu nutzen." 


Vorlagen Nr.: 154/2021
Vorlagedatum: 26.05.2021 

Verkehrsberuhigung historische Innenstadt - Stadtteil Altstadt 
(Nr. 036/2021 - Stand 04.2021)

Beschlussvorlage (nicht angenommen) u.a. Weiterverfolgung der Vorzugsvariante 3b, Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung

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Der Beschlussvorschlag sieht vor: 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 3b als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen und die Bearbeitung bzw. Planung fortzusetzen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Informationsveranstaltung zu der beschlossenen Vorzugsvariante durchzuführen. 


Die Vorlage wurde nicht angenommen sondern "ersetzt" durch den Beschluss 165/2021. 

Vorlagen Nr.: 036/2021 - Beschlussvorlage ersetzt durch Änderungsantrag 165/2021 

Vorlagedatum: 06.04.2021 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 326/2020 - Straßenunterhaltung (Nr. 077/2021 - Stand 02.2021)

u.a. Sanierung Fahrbahnbelag in der Altstadt

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Beschlusstext:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Haushaltsplan:
lm Budget 487 (Straßenunterhaltung_52_54; Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung) sind u.a. Teilprojekte und Planungsgrößen enthalten für die Verbesserung von innerstädtischen Oberflächenbelägen über 250 TEUR, den Radweg entlang der Ziesarer Landstraße über 160 TEUR und noch unvorhersehbare Maßnahmen und Mehrbedarfe über 180 TEUR.

Dazu konkretisiert und ändert die Stadtverordnetenversammlung wie folgt anstelle der v.g. Teilprojekte und Planungsgrößen:
1. Aufwendungen über 400 TEUR für Sanierung Fahrbahnbelag in der Altstadt mit den Schwerpunkten:
    1.1 Altstädtischer Markt und
    1.2 Plauer Straße und Parduin
 
2. Aufwendungen über 100 TEUR für Instandsetzung von Geh-/Radwegen in Ortsteilen 
3. Reserve für Mehrbedarfe im Gesamtbudget 90 TEUR. 

Vorlagen Nr.: 077/2021
Vorlagedatum: 15.02.2021

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 326/2020 - Haushalt 2021
(Nr. 075/2021 - Stand 02.2021)

u.a. Beseitigung von Unfallschwerpunkte Straßenbahnschiene /Fahrrad, Herstellung sogenannter Angebotsstreifen für Radfahrer, Radabstellanlagen in der Innenstadt, Umbau Haltestelle Ritterstraße

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Beschlusstext:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete bauliche Maßnahmen 

  • für die Beseitigung der Unfallschwerpunkte Straßenbahnschiene / Fahrrad zu sorgen,
  • die Herstellung sogenannter Angebotsstreifen entsprechend des Beschlusses 216/2009 für Radfahrer vorzusehen,
  • weitere Radabstellanlagen in der Innenstadt aufzustellen.

2. Ein Pilotprojekt „Ritterstraße“ zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist in Kooperation mit den Verkehrsbetrieben im Rahmen des Umbaus der Haltestelle Ritterstraße durchzuführen.

3. Für die Finanzierung sind möglichst geeignete Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
4. Über den Vollzug der Maßnahmen ist dem ASUV quartalsweise zu berichten.


Vorlagen Nr.: 075/2021
Beschlussdatum: 15.02.2021

Haushaltsplan 2021 (Nr. 326/2020 - Stand 02.2021)

mit Haushaltssatzung, Ansatzänderungen, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept 2021

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Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) die
Haushaltssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2021,
b) den mit dieser Haushaltssatzung verbundenen
Haushaltsplan 2021, die erforderlichen Ansatzveränderungen (Anmerkung des Verfassers: mit Ständen vom 10.02.2020, 12.02.2020 und 24.02.2021) und das Investitionsprogramm (Anmerkungen des Verfassers: Anlagen zum Haushaltsplan) sowie 

c) das Haushaltssicherungskonzept 2021

Vorlagen Nr.: 326/2020

Beschlussdatum: 24.02.2021

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer
(Nr. 286/2020 - Stand 10.2020)

u.a. Identifikation, Zuordnung und Beseitigung von Gefahrenstellen für Radfahrer

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Beschlusstext:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 

  1. besondere Gefahrenstellen für Radfahrer im Stadtgebiet bei der Querung von Straßenbahn- und Bahnschienen zu identifizieren, 
  2. diese nach drei Prioritätengruppen zu ordnen und 
  3. für die Beseitigung bzw. Entschärfung der besonderen Gefahrenstellen eine Konzeption – auch jenseits des Austausches von Gleisanlagen – bis zum 01. März 2021 vorzulegen. Die Konzeption soll über mögliche Lösungsansätze, Zeitplan, voraussichtliche Kosten je Standort sowie über die Finanzierung – und Fördermöglichkeiten Aufschluss geben. Sie soll dann gleichzeitig als Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung dienen. 
  4. Die Bereiche Hauptstraße/Ritterstraße, Steinstraße sowie Plauer Straße sind vordringlich zu betrachten. 


Siehe hierzu auch die Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 26.03.2021 und vom 27.10.2021.

Vorlagen Nr.: 286/2020

Beschlussdatum: 27.10.2020

Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Gerostraße"
(Nr. 208/2020 - Stand 09.2020)

u.a. Vorlage eines integrierten städtebaulichen und verkehrlichen Konzepts

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"Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf eines integrierten städtebaulichen und verkehrlichen Konzeptes für das Gebiet Gerostraße (neu), Willi-Sänger-Straße, Brielower Straße, das auf beiliegendem Plan dargestellt ist, zu erarbeiten und diesen der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst zur Beschlussfassung vorzulegen."


Vorlagen Nr.: 208/2020
Beschlussdatum: 30.09.2020

Stellungnahmen der Stadtverwaltung 

Aufgeführt werden nur umfassende Stellungnahmen der Stadtverwaltung. Aufgrund der Vielzahl themenbezogener Statements können diese in der Rubrik Maßnahmen unter heruntergeladen werden.

Status verkehrlicher Baumaßnahmen 2024 - Straßen 
(Beantwortung der Anfrage im ASUV - gestellt am 08.01.2024 - vom 14.02.2024 durch den Bürgermeister)

u.a. mit den Sachständen (Status, Kosten, Bauzeiten ) zu den Baumaßnahmen in der Ritterstraße (Ersatz Gleisbogen, Pflasterverbesserung) und Plauer Straße (Pflasterverbesserung).  

Zwischeninformation der Verwaltung zum Umsetzungsstand von Beschluss Nr. 013/2023 vom 01.03.2023 der SVV „Flächen für Photovoltaikanlagen" sowie Beschluss Nr. 044/2023 „Photovoltaik auch auf Dächern in historischen Stadtkernen ermöglichen" vom 13.11.2023

Fragen zum Haushaltsentwurf 2024
(Beantwortung der Anfragen von Dr. Krombholz vom 02.07.2023 )

u.a. zu

  1. Rücklagen
  2. Rückstellungen
  3. Kulturförderung (Fontane Klub, Klostersommer, Kulturprojekte)
  4. Verkehrsprojekte/Verkehrsbaumaßnahmen (u.a. Verlängerung Gerostraße, Wegfall von Projekten wie Verkehrsberuhigung historische Innenstadt und Hauptstraße; Unterschiede zwischen Zahlungsströmen und Bauzeiten, Allgemeine Straßenunterhaltung, Straßenbaukosten)
  5. Einbringen eigener Projekte
  6. Umsetzung haushaltsrelevanter Beschlüsse
  7. Globale Minderausgaben für den Soziabereich
  8. Erstattungsleistungen
  9. Vertragsfreigabeverfahren im Rahmen der Haushaltssicherung 
  10. Umgang mit Preissteigerungen
  11. Wirtschaftsplan 2024 der GLM
  12. Personalgewinnungsstrategie (Suche nach qualifiziertem Personal)
  13. Erstattung der BuGa-Mehraufwendungen
  14. Veranschlagung der Förderung von kommunalen Begegnungsstätten im Haushalt
  15. Förderung des Industriemuseums
  16. Förderung des HdO
  17. Berücksichtigung erhöhter Schlüsselzuweisungen im Haushaltsentwurf

Status verkehrlicher Baumaßnahmen - Straßen  
(Beantwortung der Anfrage im ASUV - gestellt am 15.03.2023 - vom 08.05.2023 durch den Bürgermeister)

u.a. mit den Sachständen zum barrierefreien Umbau beider Straßenbahnhaltestellen in der Ritterstraße mit einer Verbesserung der Fahrbahnoberfläche (S.2), Oberflächenverbesserung der Plauer Straße (S.2), Planung Beetzseeufer (S.3), Mühlentorstraße (S.3), der Verlängerung der Gerostraße mit vierarmigen Knotenausbau (S. 4/5) und des Baus von Fahrradabstellanlagen (S. 5). 


Status verkehrlicher Baumaßnahmen - Straßen und Brücken 
(Beantwortung der Anfrage 157/2022 vom 28.06.2022 durch die Stadtverwaltung)

u.a. mit den Sachständen zur Oberflächenverbesserung der Plauer Straße (Pkt 23), der Verlängerung der Gerostraße mit vierarmigen Knotenausbau (Pkt 24) und des Baus von Fahrradabstellanlagen (Pkt 4). 

Pressemappen der Stadtverwaltung zu Jahresrückblicken und Ausblicken

  • Jeweils zum Jahresanfang gibt die Stadtspitze der  Stadt Brandenburg an der Havel in einem Pressegespräch einen Rückblick auf das letzte Jahr sowie einen Ausblick für das laufend Jahr. 
  • Die Ausführungen beziehen sich auf Fachbereiche und Fachgruppen 

Dokumente, Berichte und Stadtkarten

  • Dokumente mit direktem Bezug zur mittelalterlichen Altstadt 
  • Konzepte, Berichte, Planungen und Gutachten der Stadtverwaltung
  • Unterlagen und Stadtkarten, erstellt durch die Initiative "Altstadtleben Brandenburg Havel 2028"
  • Medienberichte

Weitere Dokumente

  • Dokumente mit mittelbarem Bezug zur mittelalterlichen Altstadt
  • Z.B. zum Thema "Solaranlagen und Denkmalschutz"

Solaranlagen in der Baudenkmalpflege - Stand November 2023

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Das Dezernat „Praktische Denkmalpflege im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum“ hat mit Stand November 2023 eine Arbeitsunterlage „Solaranlagen in der Baudenkmalpflege“, Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in Brandenburg 04/2023, vorgelegt. Sie soll die Bewertung von Solaranlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude erleichtern und dient als Orientierungsrahmen, u.a. mit einer Checkliste für den Antrag und einer Illustration des Weges zur Genehmigung. 

Denkmalfachliche Leitlinien für die Entscheidung über die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung von Solaranlagen auf bzw. an einem Baudenkmal - Stand 01. März 2023

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Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum - Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege hat eine Checkliste mit denkmalfachlichen Kriterien erstellt, die als "Hilfestellung für die Genehmigungspraxis" für die Verwaltung dienen soll.